Trainingszeiten & weitere Informationen

 Winterhalbjahr:
Wann-1:    jeden Montag
Wo-1:        Münzenberger Sporthalle
Zeit-1:       19:30 h bis 21:00 h
Was-1:      gymnastische Übungen in zwei Gruppen (3/4 h)

……… …..unter fachlicher Anleitung mit Beate und Claudia
……………(GymnastikBall bei Beate jeden 1. Montag im Monat,
…………….bei Claudia ab Januar immer mit Ball )

….. ………danach verschiedene Ballspiel

 

Wann-2:    jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat
Wo-2:        Bad Salzhausen
Zeit-2:       19:00 h
…………..18:30 h Treff am P/Straßenseite Sporthalle Münzbg.
Was-2:       Wassergymnastik (1 h)
……………unter fachlicher Anleitung von Antje

 

Sommerhalbjahr:
Wann-1:   jeden Montag
Wo-1:       Münzenberger Sportplatz
Zeit-1:      19:00 h bis 20:30/21:00 h
Was-1:     verschieden Ballspiele – Wanderungen – Walking – Radfahren u.v.m.

W-W-Z-W-2:   wie Winterhalbjahr

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„Spielregeln“ der  A S G  des TSV-Münzenberg
anläßlich ihres 10-jährigen Bestehens, aus der Erfahrung dieser 10 Jahre, zusammengestellt und beschlossen für ein weiteres, gutes und kameradschaftliches Zusammenspiel der Mitglieder.

Grundsätzliches

Die ASG ist eine Interessengemeinschaft ausschließlich zum Zwecke der Pflege körperlicher, geistiger und geselliger Aktivitäten. Die ASG ist dem TSV Münzenberg angeschlossen, alle hieraus resultierenden Pflichten und Rechte regelt die Satzung des TSV 1904 Münzenberg e.V. Die Mitglieder der ASG müssen deshalb Mitglied des TSV sein, unter anderem auch aus versicherungstechnischen Gründen. Die ASG beabsichtigt nicht eine eigene Satzung einzuführen, jedoch hat die Vergangenheit gezeigt, daß es sinnvoll ist, einige “Spielregeln” zu dokumentieren.

Spielregel 1 – Mitgliedschaft
Jeder interessierte Bürger (nicht örtlich gebunden) kann an den sportlichen Aktivitäten der ASG teilnehmen. Nach einer Schnupperphase soll er seine Mitgliedschaft durch Eintragung im ASG-Mitgliedsbuch (..) bestätigen. Ab diesem Zeitpunkt ist er Mitglied in der ASG. Die Mitgliedschaft in der ASG endet nach persönlicher oder schriftlicher Bekundung beim (..) Mitgliedsbuchführer. Die Beendigung der Mitgliedschaft in der ASG hat nicht automatisch die Beendigung im TSV zur Folge,
siehe hierzu die Satzung des TSV. (..)

Spielregel 2 – Mitgliederversammlung
Einmal im Jahr wird eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen, in der die Aktivitäten für das kommende Jahr und andere allgemeine Belange besprochen und verabschiedet werden. Diese Versammlung wird 14-Tage vorher beim wöchentlichen Training bekanntgegeben. Weiterhin erfolgt die Bekanntgabe über die Butzbacher Zeitung. Außerordentliche Versammlungen können aus wichtigen Gründen jederzeit über den Teamchef einberufen werden. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Teamchef oder dessen Vertreter.

Spielregel 3 – Zusammensetzung der ASG
a) Teamchef
– Vertritt die ASG gegenüber dem TSV und ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit
– Ansprechpartner für die Mitglieder
b) Trainerteam
– sind verantwortlich für die Gestaltung und Durchführung der wöchentlichen Übungsstunden
c) (..)/Schriftführer
– zuständig für (..) das Führen des Protokolls bei Versammlungen
d) Zeugwart
– zuständig und verantwortlich für das ASG-eigene Sportmaterial
e)
Vergnügungsausschuß
– zuständig für Fahrradtouren, Wandern, geselliges Beisammensein, Fahrten etc.
f)
(..NN)
g) den übrigen Mitglieder

Die Personen für die unter a) bis f) genannten Aufgaben werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt.

Spielregel 4 – Beschlußfassung
Beschlüsse werden von der ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung, ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder, mit einfacher Mehrheit beschlossen und sind für jedes Mitglied bindend. Über die Versammlung und deren Beschlüsse hat der Schriftführer ein Protokoll zu erstellen. Dieses ist vom Teamchef und dem Schriftführer zu unterschreiben und jedem Mitglied zugänglich zu machen.

Spielregel 5 – (.. NN)

Allgemeines
Fairness und Kameradschaft sollte bei allem sportlichen Engagement im Vordergrund aller Aktivitäten stehen.

Münzenberg, den 19. Januar 1998

Änderung der „Spielregel 3 – Zusammensetzung der ASG“, letzter Absatz, bei der Mitgliederversammlung vom 27.03.2000, in:
Die Personen für die unter a) bis f) genannten Aufgaben werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt.

 

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